Allgemeine Informationen
Zulassung zum Studium
Die Studiengänge der berufsbegleitenden Weiterbildung definieren ihre Zulassungsbedingungen je nach Fach und Art des Studiums unterschiedlich. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung. Grundsätzlich wird ein Masterabschluss einer Universität oder ein als äquivalent anerkannter Abschluss einer anderen Hochschule verlangt. Hoch qualifizierte Personen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können unter Nachweis von Berufspraxis und Zusatzqualifikationen in den erforderlichen Fachgebieten ausnahmsweise zugelassen werden. Einige Studiengänge entscheiden über die Zulassung aufgrund eines Eignungsgesprächs oder einer Aufnahmeprüfung. Bei allen Studiengängen wird die genügende Kenntnis der Unterrichtssprache(n) vorausgesetzt.
Studiengeld und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Kosten für Weiterbildungsstudiengänge werden in der Regel ratenweise in Rechnung gestellt. Bei zweisemestrigen Studiengängen (University Professional) erfolgt die Zahlung in der Regel in zwei bis drei, bei viersemestrigen Studiengängen (Master of Advanced Studies) in drei bis vier Teilzahlungen. Die erste Teilzahlung wird mit dem Zulassungsentscheid fällig. Die Zulassung erfolgt nach Eingang der ersten Zahlung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen






